Anlagen für leichtes Heizöl nach TRbF 231/1 und DIN 4755 Teil 1 und 2 dürfen mit Wieland-SANCO- und Wieland-WICU-Rohren ausgeführt werden. Es kommen Rohre in den Festigkeitszuständen R220 (weich) und R250 (halbhart) zum Einsatz, Abmessungen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 392. Sie können unter Verwendung von Kapillarlötfittings nach DIN EN 1254 Teil 1 oder Klemmringverschraubungen ohne weiteren Eignungsnachweis verbunden werden. Erdverlegte Heizölleitungen sind im Schutzrohr zu verlegen. Lötverbindungen sind bis DN 25 und PN 10 zugelassen, als Lötverbindung ist nur die Hartlötung zulässig (Lote: AG104, AG106, CP105 und CP203). Schneidringverschraubungen sind über DN 25 nicht zulässig.
SANCO- und WICU-Rohre sind auch gegenüber Bioheizöl B10 nach DIN V 51603-6 beständig. Aufgrund der unterschiedlichen Lagerstabilität von Bioheizöl im Vergleich zu Heizöl EL sind Anlagen vorzugsweise im Einstrangsystem auszuführen. Bei Umstellung von Heizöl EL auf Bioheizöl B10 sollten Zweistrangsysteme auf Einstrang umgerüstet werden.